Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das / die Zimmer, Räume, Flächen, sonstigen Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich ist, bereitgestellt wird / werden.

1.2. Ist der Besteller / Anmeldende nicht der Gast / Veranstalter, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Gästen / Teilnehmern als Gesamtschuldner.

1.3. Bei Anmeldung von mehreren Personen, sollen Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat dem Hotel die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung spätestens 72 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach unten können in diesen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu maximal 5% vom Hotel akzeptiert. Über weitergehende Überschreitungen wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

1.4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

2. An- und Abreise

2.1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch herleiten kann.

2.2. Der Gast / Veranstalter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in einem anderen Objekt zu bemühen.

3. Preise und Leistungen

3.1. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Reservierungsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

3.2. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.), so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

3.3. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

3.4. Übernimmt das Hotel aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gast / Veranstalter ganz oder teilweise die Organisation einer Veranstaltung, so ist es berechtigt, die hierfür angemessenen und ortsüblichen Entgelt pro Stunde und Personen für deren Tätigkeit in Rechnung zu stellen.

4. Zahlung

4.1. Für die Reservierung kann die Vorauszahlung in Höhe von mindestens der Hälfte der Kosten verlangt werden.

4.2. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

4.3. Hotelrechnungen sind bei Vorlage fällig und in Euro zu bezahlen.

4.4. Ein Zahlungsverzug berechtigt das Hotel zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen; darüber hinaus ist das Hotel zur Berechnung des dabei entstehenden Ausfallschadens in gleicher Weise berechtigt, als wenn dieser Rücktritt vom Gast erklärt worden wäre. Soweit nicht ohnehin Vorauszahlungen zu leisten sind, werden alle Forderungen des Hotels bei der Abreise des Gastes fällig und sind am Hotel zu erfüllen.

4.5. Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtungen bleibt der Sitz des Hotels auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert und / oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig wird.

5. Rücktritt durch den Gast / Besteller oder das Hotel

5.1. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.

5.1.1. Für gebuchte Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 552 BGB). Eine kostenfreie Stornierung ist bis 45 Tage vor Anreise möglich. Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist ist der Kunde dann verpflichtet, einen Teil des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.

Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück, kann das Hotel folgende Entschädigung des Reisevertrages verlangen:

Bei Stornierung

bis 45 Tage vor Anreise kostenfrei

44 bis 30 Tage vor Anreise 60% des vereinbarten Reisepreises

29 bis 15 Tage vor Anreise 75% des vereinbarten Reisepreises

14 Tage vor Anreise bis zum Anreisetag 90% des vereinbarten Reisepreises

bei Nichtanreise ohne Stornierung 100% des vereinbarten Reisepreises

Sind für eine Buchung andere, individuelle Stornierungsfristen vereinbart, so gelten diese wie in der jeweiligen Buchungsbestätigung aufgeführten Stornierungsbedingungen.

5.1.2. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.1.3. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.1.4. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

ein Verstoß gegen eine der Klauseln 6.2.1. bis 6.2.3. vorliegt

5.1.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5.1.6. Für die sonstige Leistungserbringung (d.h. für Konferenz-, Bankett- und sonstige Räume, für zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigungen bei Veranstaltungen) bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung des Hotels oder den nachfolgend aufgeführten Berechnungen. Ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Berechnung der Miete entfällt, wenn der Rücktritt bis zum 60. Tag vor dem Termin schriftlich erklärt wird, die Erklärung dem Hotel zugegangen ist und die Räume anderweitig vermietet werden können. Bei Rücktritt zwischen dem 59. und 40. Tag berechnen wir Ihnen die Miete und 50% des entgangenen Umsatzes (Speisen und Getränke). Bei Rücktritt zwischen dem 39. und 20. Tag berechnen wir Ihnen die Miete und 70% des entgangenen Umsatzes (Speisen und Getränke). Bei Rücktritt ab dem 19. Tag wird die Miete und Ersatz von 80% des entgangenen Umsatzes berechnet (Speisen und Getränke). Falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt der Mindest-Menüpreis x Personenzahl.

5.2. Die Übertragung von Ansprüchen und Rechten aus den mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen ist nur bei vorheriger schriftlicher Einwilligung des Hotels wirksam.

5.3. Das Hotel ist berechtigt, von seinen Gästen die Einstellung oder Verminderung von ungewöhnlichem Lärm zu fordern. Bei Musikveranstaltungen darf eine Phonzahl von 90 dB A nicht überschritten werden. Jede Verletzung der guten Sitten durch Gäste berechtigt das Hotel zur sofortigen Lösung des Vertrages. Eine Vertragsaufhebung ist weiterhin zulässig, wenn ein Gast ansteckend erkrankt ist.

6. Haftung

6.1. Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder der Gastgeber haften dem Hotel in vollem Umfange für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Gast/ Gastgeber / Veranstalter nachzuweisen ist. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

6.2.1. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast / Veranstalter überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

6.2.2. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Leider kommt es immer wieder vor, dass Gäste im Zimmer rauchen. Entstehende Schäden oder Verunreinigung, z.B. am Mobiliar werden dem Gast zu 100% in Rechnung gestellt. Wird festgestellt, das der Kunde im Zimmer raucht/ geraucht hat, behält sich das Hotel vor, eine Pauschale in Höhe von 150€ für die Grundreinigung des Zimmers in Rechnung zu stellen.

6.2.3. Durch den Gast verursachte Beschädigungen am Hotel werden dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt. Ist ein Zimmer durch den verursachten Schaden vorübergehend nicht vermietbar, geht der Mietausfall in voller Höhe zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes.

6.2.4. Bei Abhandenkommen des Schlüssels wird dem Kunden gemäß des Nachweises der Versicherung der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt.

6.3. Das Hotel haftet für die Richtigkeit von Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

6.4. Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB. Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von den § 701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.

6.5. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände beläßt, unverschlossen bleiben. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände im Zimmersafe aufzubewahren bzw. dem Empfang zu übergeben, Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen. Unabhängig von der Haftung nach § 701 ff BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels.

6.6. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes / Veranstalters 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

6.7. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß oder hotelüblich erbracht, so kann der Gast / Veranstalter Nachbesserungen verlangen. Der Gast / Veranstalter kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht werden.

6.8. Der Gast / Veranstalter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden gering zu halten. Der Gast / Veranstalter ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt der Gast / Veranstalter diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

6.9. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht verlangt werden. Jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

6.10. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

6.11. Soweit im Rahmen seiner Dienstleistungen das Hotel vereinbarungsgemäß in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck übernimmt, ist die Haftung für Personen- und Sachschäden auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

7. Sonstiges

7.1. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne schriftliche Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderung entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens innerhalb von 6 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, wofür der Gast / Veranstalter eine Gebühr in Höhe der Miete für den benutzten Raum schuldet.

7.2. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse (z.B. Feuerwerksgenehmigung etc.) hat sich der Gast / Veranstalter rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschafften. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich mit dem Hotel vereinbart wird.

7.3. Der Gast / Veranstalter darf Speisen und / oder Getränke zu Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird dann eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.

7.4. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder wie beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gilt Ziff. 5 hinsichtlich der Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung.

7.5. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage, Risiko und auf Kosten des Gastes / Veranstalters nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Für die Gäste / Veranstalter bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt auf Kosten des Gastes / Veranstalters die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerungen oder Beschädigungen ist jedoch ausgeschlossen.

7.6. Tiere dürfen von Gästen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentliche Räume wie Restaurant, Bar etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

7.7. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.

7.8. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

7.9. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

7.10. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsort vereinbart.

Stand: 01.01.2020